Krummenau (Transkription Nr. 489)

Schulort Krummenau
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 120-121v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Neu St. Johann
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799: Krummenau , Krummenau
Ort/Herrschaft 1750: Fürstabtei St. Gallen
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Nesslau
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Krummenau (Niedere Schule, Normalschule, katholisch)

Beantwortung über den Zustand der Schuelen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Ein Privat-Hauß in der Gemeinde Crumenau oder Nesslau, wo der Eigenthümer desselben ein etwas geraumige Stube hat; u. dies nicht für imer an einem bestimten Ort, sondern abwechslend bald da bald dort.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?
I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?
I.1.dIn welchem Distrikt?
I.1.eIn welchen Kanton gehörig?
I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

1 1/4 Stund u. darüber sind 46 Hauser
1/2 Stund 30 Hauser
3/4 Stund 17
1 Stund 6
1 u. 1/2 Stund 6 Hauser. entfernt.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Nesslau, Krumenau, Sindwald, Diken, Enetbühl, Schlatt, Gehren, Langholz. etc.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

Weil nur eine einzige Schul in den katholischen Gemeinden Nesslau u. Krummenau gehalten wird, so fällt diese Frag von selbst hinweg.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja Buchstabierrende, Lesende, Schreibende, u. die so rehnen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[ Seite 2 ] Lesen, schreiben, Rechnen nach dem Fuß der Normal Schul; dann wird auch der Religions unterricht gegeben.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

von allerheiligen an bis auf Ostern u. dann wird auch bis auf Pfingsten an den entfehrtesten Orten noch 6 Wochen Schul gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Sind keine bestimmte eingeführt, als im Religionsunterricht der Cathekism. v. P. Canising. Nach Felbigers Ordnung

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Nach dem Normalfuß.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von 1/2 9 bis 11 Uhr, Nachmittag von 1/2 zwey bis 4 Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

||[ Seite 3 ] Die Gemeinde durch ihre Representanten

III.11.bWie heißt er?

Johan Georg Koller aus der hiesigen Pfarrey Nesslau 31. Jahr alt, verheürathet mit 6. Kindern gesegnet, schon 2 Jahr ohne Klag auf dem Posten; war vorhin v. Profession ein Schreiner, hab aber nebsthin keine andern verrichtungen, als diejenigen eines Schreiners u. Bauersmans auf einem Lehengut.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?
III.11.fWie lang ist er Schullehrer?
III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Ungefähr 60 — bis 70 u. offtmals mehrere, unter welchen die Knaben weit der grösere Theil ausmachen, u. dies nur im Winter. — Sommerszeit wird keine Schul gehalten. Sonst sind in der Gemeinde ungefehr 50 Mädgen und 70 Knaben, die des Unterrichts höchst bedürftig wären, aber wegen Armuth, u. Nachläsigkeit ihre Eltern nicht in die Schul geschickt werden.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Vor einigen Jahren wurden in der Gemeind 300 Gulden gesammelt um hieraus den Schulmeister zu besolden. Das übrige zu bestreiten wird v. den Pfrund-Pflegern hergegeben.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[ Seite 4 ] Jst keines eingeführt; weil die Leüte zu Arm sind.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

Für Haltung der schule ist, wie oben bemerkt worden, kein bestimmtes da, Sie wird abwechslend bald da bald dort in eines Büg Bürgers etwas geraumigerm ein eingeheitzten Zimer gehalten, zu dessen Unter haltung ihm bishin ein Quantum Holz gelifert wurde.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Jch bezicht wochentlich 2. Gulden

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Von mir Johann Georg Koller Schulmeister bey den katholischen Pfarrgemeinden Nesslau und Crumenau.

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